Wenn ein Zahn nachts pocht, kann eine Entzündung im Zahninneren dahinterstecken. Es kommen aber auch andere Ursachen infrage. Deshalb prüfen wir zunächst, welcher Zahn den Schmerz auslöst und ob eine Wurzelbehandlung nötig ist.

Eine solche Behandlung entfernt entzündetes oder abgestorbenes Gewebe aus den Kanälen, damit der Zahn erhalten werden kann. Ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist, zeigt erst die Untersuchung: Manche Zähne sind längs gebrochen, zu stark zerstört oder nicht mehr dicht zu versorgen. Unter wirksamer Betäubung spüren viele Menschen vor allem Druck und Vibration. Wenn Sie Schmerzen wahrnehmen, sagen Sie sofort Bescheid, damit wir die Betäubung anpassen können.

Was wir prüfen, bevor wir einen Kanal eröffnen

Nicht jeder Nachtschmerz bedeutet automatisch eine Wurzelkanalbehandlung. Manchmal reicht eine tiefe Füllung. Manchmal liegt die Ursache am Zahnfleisch, am Zahnhalteapparat oder an einem Nachbarzahn. Deshalb gehört die Diagnostik vor die Eröffnung.

  • Pocht der Schmerz, weckt er nachts, oder tritt er vor allem beim Zubeißen auf?
  • Bleibt Kälte nach dem Reiz stehen, statt sofort zu vergehen?
  • Gibt es Schwellung, Druckgefühl im Kiefer oder eine Fistel, eine kleine eiternde Öffnung am Zahnfleisch?
  • Was zeigt das Röntgenbild an der Wurzelspitze, und wie viel eigene Zahnsubstanz steht noch?

Kälte, die nachklingt, spricht oft für eine Pulpa, die sich nicht mehr selbst beruhigt. Eine Fistel heißt: Die Entzündung hat sich bereits einen Abfluss gesucht; der Zahn muss dann nicht stark pochen. Bei zunehmender Gesichtsschwellung, Fieber, Schluckbeschwerden oder Atemproblemen benötigen Sie dringend medizinische Hilfe.

Umgekehrt gibt es Zähne ohne starken Schmerz, bei denen das Gewebe schon abgestorben ist und sich eine Veränderung im Bereich der Wurzelspitze im Röntgenbild zeigt. Auch das klären wir, bevor wir bohren. Erst wenn das klar ist, hat eine Empfehlung Sinn.

Wie sich der erste Termin anfühlt

Je nach Befund dient der erste Termin der Untersuchung oder bereits dem Beginn der Behandlung.

  1. Befund und Röntgen, dann örtliche Betäubung. Wir warten, bis sie sitzt. Bei einer starken Entzündung braucht sie manchmal länger oder eine Ergänzung.
  2. Den Zahn isolieren wir mit einem Kofferdam, einem dünnen Gummituch. Speichel bleibt draußen, Spüllösung läuft nicht in den Mund.
  3. Über einen kleinen Zugang in der Krone erreichen wir das Innere.

Nach der Sitzung klingt die Betäubung ab. Der Zahn kann einige Tage auf Biss oder Klopfen reagieren, während die Entzündung zur Ruhe kommt. Anhaltende starke Schmerzen, zunehmende Schwellung oder Fieber sollten Sie uns zeitnah mitteilen.

Was im Kanal passiert – und wie viele Termine

Das Ziel ist schlicht: entzündetes oder abgestorbenes Gewebe aus den engen Kanälen entfernen, spülen, desinfizieren und die Kanäle möglichst dicht füllen. So beschreibt es auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.

Wie wir das tun, steht unter Leistungen: maschinelle Aufbereitung und elektronische Längenmessung. Die Länge des Kanals wird messtechnisch erfasst, nicht allein am Röntgenbild geschätzt. Die endodontische Weiterbildung im Team liegt bei Dr. Thalia Grond, Curriculum Endodontie 2026.

Wie viele Termine nötig sind, hängt vom Zahn ab. Oft ist es mehr als einer. Ein Frontzahn mit einem geraden Kanal und ruhiger Entzündung kann in einer Sitzung abschließbar sein. Ein Backenzahn mit mehreren engen Kanälen und akuter Entzündung braucht häufiger zwei oder mehr – etwa weil zuerst eine medikamentöse Einlage wirken soll. Wir sagen Ihnen vorab, womit Sie rechnen können, und passen den Plan an, wenn der Zahn in der Sitzung anders reagiert als erwartet.

Danach, und wann eine Krone später zur Sprache kommt

In den ersten Tagen schonen Sie die behandelte Seite. Warten Sie mit hartem Kauen, bis die Betäubung weg ist. Ein ungeschützter, wurzelbehandelter Zahn kann einbrechen – dann wird der Erhalt schwieriger oder unmöglich.

Ob später eine Krone sinnvoll ist, hängt vom Restzahn ab, nicht allein davon, dass die Kanäle gefüllt sind. Hintere Zähne oder Zähne mit großem Substanzverlust können eine Krone brauchen, damit geschwächte Höcker unter dem Kaudruck nicht einbrechen. Ein Frontzahn mit ausreichend eigener Wand kommt manchmal mit einem Aufbau und einer Füllung aus. Was der Restzahn noch trägt, erklären wir im Beitrag Füllung oder Krone – hier nicht noch einmal.

Wann weitere Zahnerhaltung geprüft wird und wann eine Entfernung sinnvoll sein kann

Bleiben Beschwerden oder Entzündungszeichen nach einer Wurzelbehandlung bestehen, bedeutet das nicht automatisch, dass der Zahn entfernt werden muss. Je nach Befund kommen eine erneute Wurzelkanalbehandlung oder eine Wurzelspitzenresektion infrage. Eine Entfernung wird eher erwogen, wenn ein tiefer Riss bis in die Wurzel reicht, zu wenig belastbare Zahnsubstanz verbleibt oder der Zahn dauerhaft nicht dicht versorgt werden kann.

Was die Kasse zahlt – und was Extraaufwand bedeuten kann

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt eine Wurzelkanalbehandlung, wenn der Zahn als erhaltungswürdig gilt. Laut der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung heißt das unter anderem: Die Kanäle müssen voraussichtlich bis nahe an die Wurzelspitze aufbereitet und dicht gefüllt werden können. Lassen sich Kanäle voraussichtlich nicht bis nahe an die Wurzelspitze aufbereiten, ist das eine Frage der Leistungspflicht – nicht automatisch ein Grund zur Entfernung. Therapieversuche mit unklarer Erfolgsaussicht gehören nicht zur Kassenleistung.

Bei hinteren Backenzähnen, den Molaren, ist die Kassenleistung in der Regel nur angezeigt, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:

  • Der Backenzahn steht in einer vollständigen Zahnreihe ohne Lücke.
  • Die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird.
  • Durch die Behandlung kann vorhandener Zahnersatz erhalten werden.

Im Einzelfall können andere Gründe für die Erhaltungswürdigkeit sprechen. Spezielle Techniken über der zweckmäßigen Standardbehandlung zahlt die Kasse in der Regel nicht. Ob in Ihrem Fall Extraaufwand privat zu tragen wäre, besprechen wir vorher – mit nachvollziehbarer Aufstellung, bevor wir beginnen.

Private Krankenversicherungen und Zahnzusatzversicherungen erstatten je nach Tarif anders.

Fragen, die am Telefon oft kommen

Tut das so weh, wie alle sagen?

Unter wirksamer Betäubung spüren viele Menschen vor allem Druck und Vibration. Wenn Sie Schmerzen wahrnehmen, sagen Sie sofort Bescheid, damit wir die Betäubung anpassen können. Nach der Sitzung kann der Zahn einige Tage empfindlich sein. Starke, anhaltende Beschwerden sollten Sie uns mitteilen.

Wie lange dauert das, und wie viele Termine brauche ich?

Eine bis mehrere Sitzungen, abhängig von Entzündung, Kanalzahl und Anatomie. Oft ist es mehr als ein Termin. Entscheidend ist die vollständige Reinigung, nicht die Uhr.

Kann ich über Nacht noch warten?

Ein ruhiger, dumpfer Schmerz bis zum nächsten Werktag ist nicht dasselbe wie eine Schwellung, Fieber oder Schmerz, der Sie nicht schlafen lässt. Bei Nachtschmerz oder anlaufender Backe rufen Sie uns an, damit wir Sie zeitnah einplanen können. Ob wenige Stunden vertretbar sind, hängt vom Befund ab – das lässt sich am Telefon nur grob einschätzen. Bei zunehmender Gesichtsschwellung, Fieber, Schluckbeschwerden oder Atemproblemen benötigen Sie dringend medizinische Hilfe.

Kann ich den Zahn später trotzdem verlieren?

Ja. Erhalt ist das Ziel, kein Automatismus. Dichte Wurzelfüllung, stabile Versorgung, Pflege und Kontrollen entscheiden mit. Manche Zähne müssen später trotzdem entfernt werden. Das sagen wir, sobald der Befund das zeigt.

Bei pochenden Schmerzen bitte zeitnah melden

Wenn der Zahn nachts pocht oder das Gesicht anschwillt, vereinbaren Sie zeitnah einen Termin. Wir erklären Ihnen den Befund und die möglichen nächsten Schritte, bevor eine Behandlung beginnt.

Zahnarztpraxis Katharina Lintel-Höping, Spiegelstraße 15, 53879 Euskirchen, Telefon 02251 726 61.


Quellen: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Wann ist eine Wurzelkanalbehandlung erforderlich?, Wann ist eine Wurzelspitzenresektion erforderlich? sowie Wie läuft die Behandlung ab?, abgerufen im August 2026.

Katharina Lintel-Höping
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